Einschränkungen
Allgemeines
Eine Vielzahl der über den Sachsenatlas abrufbaren Geoinformationen ist frei zugänglich und kann unter Beachtung der jeweiligen Nutzungsbedingungen verwendet werden. Der Zugang zu Geodatendiensten kann jedoch auch Einschränkungen unterliegen, d. h. die entsprechenden Geodatendienste können nur von Nutzern aufgerufen werden, die über eine entsprechende Berechtigung verfügen. Einschränkungen können z. B. sein:
- Der Zugang wird durch rechtliche Bestimmungen eingeschränkt, wie
- Belange des Datenschutzes (Recht auf informationelle Selbstbestimmung),
- Belange der inneren und äußeren Sicherheit oder zum Schutz des geistigen Eigentums,
- Schutz von laufenden Ermittlungs- und Gerichtsverfahren sowie
- Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
- Der Zugang ist von der Zahlung entsprechender Entgelte oder Gebühren abhängig. Die geodatenhaltende Stelle erteilt die Zugangsberechtigung erst nach Übernahme der Zahlungsverpflichtung.
Beim Aufruf eines im Zugang eingeschränkten Geodatendienstes wird der Nutzer aufgefordert, sich am Geoportal anzumelden. In Abhängigkeit davon, ob er über die erforderliche Berechtigung verfügt, erhält er im Anschluss Zugang zum Geodatendienst oder wird abgewiesen.
Einschränkungen bei den Geodatendiensten
Der Zugang zu Geodatendiensten wird vom jeweiligen Anbieter festgelegt und kann eingeschränkt sein. Die Art der Einschränkung ist in den Metadaten festgelegt. Diese können im Suchtreffer direkt über die Schaltfläche Beschreibung aufgerufen werden. Wechseln Sie in der Metadatenanzeige auf die Kategorie Zugriff.