Nutzungsrechte
Geodatenhaltende Stellen
Über das Geoportal Sachsenatlas werden Karten, Dienste und Applikationen etc. verschiedener Anbieter dargeboten. In diesem Zusammenhang werden als geodatenhaltende Stellen
- alle Behörden des Freistaates Sachsen und die seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften (insbesondere Landkreise, Städte und Gemeinden), Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie
- Personen des Privatrechts
bezeichnet, die zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben oder zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen Geodaten erfassen, verwalten oder bereitstellen.
Für die Angebote, die der GeoSN als geodatenhaltende Stelle bereitstellt, gelten folgende allgemeine Nutzungsbedingungen: Landesvermessung Sachsen.
Nutzungsrechte
Nutzungsrechte beschreiben Befugnisse, die ein Nutzer mit Erlaubnis der geodatenhaltenden Stelle wahrnehmen kann. Nutzungsrechte können einem Nutzer zum einen für die Verwendung von Geodaten und zum anderen für die Verwendung der Diensteschnittstelle eingeräumt werden. Unter Nutzung
- von Geodaten wird jedes Betrachten, Integrieren, Vervielfältigen und Bearbeiten von Geodaten sowie deren Weitergabe und Veröffentlichung und
- von Diensteschnittstellen jede Schaffung eines parametrisierten Aufrufs auf Geodatendienste für den vorkonfigurierten Zugriff in anderen Anwendungen
bezeichnet. Für alle Nutzungen muss die geodatenhaltende Stelle im erforderlichen Umfang Nutzungsrechte auf den Nutzer übertragen. Grundsätzlich kann die geodatenhaltende Stelle diese Rechte
- einzeln oder vollständig übertragen,
- einfach oder ausschließlich ausgestalten und
- räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränken.
Art und mögliche Beschränkung eines Nutzungsrechts werden grundsätzlich von der geodatenhaltenden Stelle und nicht durch das Geoportal bestimmt.
Bei der Nutzung von Geodaten kommen folgende übertragbare Rechte in Frage:
Nutzungsrecht |
Erläuterung |
Betrachten |
Der Nutzer hat die Erlaubnis, Geodaten (in visualisierter Form) im Geoportal oder in einer eigenen Anwendung zu betrachten. |
Integrieren in eigene, interne Geschäftsprozesse |
Die geodatenhaltende Stelle erlaubt dem Nutzer, die Geodaten oder den Geodatendienst innerhalb seiner Institution zu verwenden. |
Grafisches Bearbeiten |
Die Erlaubnis zum grafischen Bearbeiten räumt dem Nutzer die Möglichkeit ein, die grafische Präsentation (Styles) von Geodaten im Kartenbild zu verändern. Änderungen der inhaltlichen Aussagen (z. B. durch Weglassen, Generalisierung, Aggregation, Hinzufügen) sind nicht erlaubt. |
Inhaltliches Bearbeiten |
Die Erlaubnis zum inhaltlichen Bearbeiten räumt dem Nutzer die Möglichkeit ein, die Geoinformationen der geodatenhaltenden Stelle abzuwandeln, d. h. umgestalten, hinzufügen, anpassen. Dabei dürfen die ursprünglichen beabsichtigten inhaltlichen Aussagen nicht verblassen. Ferner muss durch den Nutzer sichergestellt werden, dass Geoinformationen, nach der Bearbeitung inhaltlich nicht fehl interpretiert werden können. |
Vervielfältigen |
Die Erlaubnis zum Vervielfältigen räumt dem Nutzer die Möglichkeit ein, von den Geodaten auf beliebige Art und Weise Kopien oder Replikationen anzufertigen. Geodaten, die über Geodatendienste bereitgestellt werden, können insbesondere durch folgende Verfahren vervielfältigt werden:
Als Speicherung gilt sinngemäß jede Nutzung der Geodaten, die unabhängig vom Geodatendienst erfolgt. |
Weitergeben |
Die Erlaubnis zum Weitergeben räumt dem Nutzer die Möglichkeit ein, Geodaten und Geodatendienste an bestimmbare Dritte weiterzugeben. Dies gilt auch für Geodaten, die ein Nutzer zuvor grafisch oder inhaltlich bearbeitet hat, sowie analoge Druckausgaben und PDF-Dokumente. Die Erlaubnis schließt eine Verwendung in öffentlich zugänglichen Netzwerken, wie dem Internet, aus. |
Veröffentlichen |
Die Erlaubnis zum Veröffentlichen räumt dem Nutzer die Möglichkeit ein, Geodaten und Geodatendienste der Öffentlichkeit anzubieten oder in den Verkehr zu bringen. Dies gilt auch für Geodaten, die ein Nutzer zuvor grafisch oder inhaltlich bearbeitet hat, sowie analoge Druckausgaben und PDF-Dokumente. Die Verbreitung über öffentliche Netzwerke, wie dem Internet, ist erlaubt. |
Nutzungsbedingungen
Durch Nutzungsbedingungen werden Forderungen beschrieben, die eine geodatenhaltende Stelle im Gegenzug zur Einräumung eines Nutzungsrechts an einen Nutzer stellt. Als Nutzungsbedingung kommen insbesondere folgende in Frage:
Nutzungsbedingung |
Erläuterung |
Entgelte oder Gebühren |
Der Nutzer ist verpflichtet, die Entgelte bzw. Gebühren zu zahlen. |
Namensnennung (Quellenvermerk) |
Der Nutzer ist verpflichtet, den Namen der geodatenhaltenden Stelle in der von ihr festgelegten Art und Weise für Dritte sichtbar zu machen. |
Haftungsbeschränkung |
Die geodatenhaltende Stelle beschränkt ihre Haftung für Folgen, die einem Nutzer oder Dritten aus einer mangelbehafteten Bereitstellung von Geodaten und Geodatendiensten erwachsen können. In der Regel wird der Haftungsmaßstab so gesenkt, dass die geodatenhaltende Stelle nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet. Schadensersatzansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleiben von einer Haftungsbeschränkung unberührt. |
Art und Weise einer Nutzungsbedingung werden grundsätzlich von der geodatenhaltenden Stelle bestimmt.
Einschränkungen
Der Zugang zu Geodaten und Geodatendiensten kann Einschränkungen unterliegen. Dies bedeutet, dass die entsprechenden Geodatendienste nur von Nutzern aufgerufen werden können, die über eine entsprechende Berechtigung (Zugangskennung) verfügen. Grundlage für solche Einschränkungen sind insbesondere:
- rechtliche Bestimmungen (z. B. Datenschutz oder die Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) sowie
- Regelungen zu Gebühren oder Entgelten für den Zugang zu Geodatendiensten.
Weitergehende Informationen zu Einschränkungen finden Sie hier:
Nutzung des Geoviewers
Mit dem „Link Generator“ und dem „Code Generator“ bietet das Geoportal Sachsenatlas die Möglichkeit, Referenzen auf bestimmte Karten zu erzeugen. Über diese Referenz kann die Karte zu einem späteren Zeitpunkt (auch von einem Dritten) im Geoportal oder einer anderen Webanwendung erneut aufgerufen werden.
Weitergehende Informationen zur Nutzung des Geoviewers finden Sie hier:
Weitere Informationen zu Nutzungsrechten
Im Geoportal Sachsenatlas werden Geodaten und Geodatendienste durch
- das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) und
- weitere geodatenhaltende Stellen des Freistaates Sachsen
bereitgestellt. Weitergehende Informationen zu den Nutzungsrechten finden Sie hier:
Konkrete Angaben erhalten Sie bei den jeweiligen Ansprechpartnern der Geodaten und Geodatendienste. Diese finden Sie in der Beschreibung des jeweiligen Geodatendienstes.